Beweissicherung - Landwehr Ingenieurbüro

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Beweissicherung auf Baustellen oder an Gebäuden
Wann ergibt eine Beweissicherung Sinn?

Um spätere Streitigkeiten mit der Stadt, den Nachbarn oder anderen Personen zu vermeiden, ist es wichtig, dass bereits vor Baubeginn Schäden an Straßen, Nachbargebäuden, Zäunen etc. ordentlich zu dokumentieren und zu beurteilen. Eine Dokumentation per Foto reicht dafür oft nicht aus. Wichtig ist nicht nur, dass die Bilder ein Datum beinhalten, sondern dass die Schäden an Gebäuden, Straßen und Gehwegen sachverständig erkannt werden. Hierzu ist ein hohes Maß an Fachwissen über Bautechnik von nöten.

Fehlt eine ordnungsgemäße Dokumentation, können im schlimmsten Fall hohe Kosten auf Sie als Bauherrn zukommen. Es kommt nicht selten vor, dass Nachbarn, Gemeinden oder Ähnliche nach Beendigung der Baumaßnahme die Übernahme von Kosten für Reparaturen oder die Beseitigung von angeblichen Schäden an Gebäuden fordern.

Eine Beweissicherung schützt Sie vor erheblichen Kosten

Wenn Sie keinen Nachweis erbringen können, dass die Schäden bereits vor Baubeginn vorhanden waren, können ungeplante und erhebliche Kosten auf Sie zukommen. Durch ein "Beweissicherungsverfahren“, das ich gerne für Sie erstelle, kann im Zweifelsfall nachgewiesen werden, dass die entstandenen Schäden an Gebäuden nicht durch Ihre Baumaßnahme verursacht wurden.

Außerdem kann es vorkommen, dass das beauftrage Bauunternehmen während der Bauphase Insolvenz anmeldet. Sie als Bauherr sind dann in einer schweren Situation. Der Baustand zum Zeitpunkt der Insolvenz muss unabhängig dokumentiert werden. Nur in diesem Fall lässt sich eine Abrechnungsgrundlage ermitteln.

Beweissicherung bei verursachten Schäden

Wenn dann doch einmal der Fall eintritt und Schäden beim Bauvorhaben entstehen, muss natürlich auch eine Beweissicherung für die entstandenen Schäden durchgeführt werden. Um später den verursachten Schaden umfänglich beweisen zu können, ist eine Beweissicherung notwendig. Die von mir angefertigte Beweissicherung hilft Ihnen bei Streitigkeiten zu dokumentieren, dass die Schäden bereits vor Ihrer Baumaßnahme bestanden haben.

Sie haben Fragen zur Beweissicherung oder benötigen Unterstützung? Dann melden Sie sich!
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Von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
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