SiGeKo - Landwehr Ingenieurbüro

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SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach RAB 30 - BaustellV
Analyse
Dokumentation
Koordination
Kontrolle
In der Baustellenverordnung sind die Regelungen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen festgelegt worden. Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen, ggf. mehrere, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen. Der Koordinator hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.

Ich berate Sie bei allen Maßnahmen in den Bereichen Abbruch, Sanierung, Umbau- sowie bei Neubauprojekten im Wohnungs-, Verwaltungs- und Industriebau, Straßen- und Landschaftsbau.

SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase

  • Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Übermittlung der Vorankündigung
  • Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)

SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase

  • Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
  • Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
  • Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
KONTAKT
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Ingenieur- und Sachverständigenbüro
Frank Landwehr
Rütenmoor Ost 18a
49733 Haren
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Termine nach Vereinbarung
Von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Zuständige IHK:
Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
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