Gutachten - Landwehr Ingenieurbüro

Landwehr
Landwehr
Landwehr
Landwehr
Direkt zum Seiteninhalt
Privat-, Gerichts- und Schiedsgutachen
Gutachten im Baurecht werden benötigt, um etwaige Streitigkeiten, wie zum Beispiel beim Bau aufgetretene Baumängel, vor Gericht zu schlichten. Diese beinhalten zunächst die Ermittlung des Schadens sowie die Beurteilung der Mängel und der Schadensursache. Daraus resultiert ein Plan, wie die vorhandenen Mängel beseitigt werden müssen. Solche Schäden sind schnell festzustellen, um Folgeschäden zu minimieren oder gar auszuschließen. Daher bin ich schnell und unkompliziert für Sie zu erreichen, um Ihnen ein qualifiziertes und rechtskräftiges Schadensgutachten zu erstellen.
KONTAKT
Landwehr
Ingenieur- und Sachverständigenbüro
Frank Landwehr
Rütenmoor Ost 18a
49733 Haren
BÜROZEITEN

© Landwehr Ingenieur- und Sachverständigenbüro. Design und Realisierung von Dat Werbehus | Impressum | Datenschutz
07:30 - 12:30 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

07:30 - 13:00 Uhr
Mo - Do.


Fr.
Termine nach Vereinbarung
Zurück zum Seiteninhalt