Privat-, Gerichts- und Schiedsgutachen


Gutachten im Baurecht werden benötigt, um etwaige Streitigkeiten, wie zum Beispiel beim Bau aufgetretene Baumängel, vor Gericht zu schlichten. Diese beinhalten zunächst die Ermittlung des Schadens sowie die Beurteilung der Mängel und der Schadensursache. Daraus resultiert ein Plan, wie die vorhandenen Mängel beseitigt werden müssen. Solche Schäden sind schnell festzustellen, um Folgeschäden zu minimieren oder gar auszuschließen. Daher bin ich schnell und unkompliziert für Sie zu erreichen, um Ihnen ein qualifiziertes und rechtskräftiges Schadensgutachten zu erstellen.